Beihilfe als Kostenträger

Da neuropsychologische Therapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist, werden die Kosten auch von der Beihilfe erstattet.

Sie sollten sich vor Beginn der Therapie allerdings mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung setzen und sich vergewissern.

Neuropsychologische Therapie wird abgerechnet wie Psychotherapie, z. B. eine Einzel-Behandlungseinheit (mindestens 50 Minuten) nach GOP Leistungsnummer 870 (2,3facher Steigerungssatz). 

Die ersten 5 Sitzungen werden in der Regel ohne besonderen Antrag als sogenannte „probatorische Sitzungen“ von der Beihilfe übernommen. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen, Diagnostik, Vereinbarung von Therapiezielen und Therapieplan. 

Wenn Patient und Therapeut sich zur Zusammenarbeit entschließen, wird ein Antrag auf Kostenübernahme an die Beihilfestelle gestellt. Ein Antragsformular können Sie von mir erhalten. 

Die Therapie wird in der Regel 1x wöchentlich stattfinden, meist als Einzeltherapie, es kann aber auch Gruppentherapie sinnvoll sein. Ebenso sind ggf. Doppeltermine erforderlich, z.B. zur Erprobung der Belastbarkeit.